Verschäfte Pflichten von Bewertungsportalen für schlechte Bewertung

Mit Urteil des Bundesgerichtshofs (BGH) vom 01.03.2016, Az. VI ZR 34/15, legt dieser verschärfte Pflichten für den Betreiber eines Bewertungsportals für eine schlechte Bewertung bzw. einen Negativ-Eintrag fest. Eine schlechte Bewertung muss von einem Bewertungsportal – wie bisher auch – nicht grundsätzlich auf dessen eventuelle Rechtsverletzungen hin überprüft werden. Um eine anlasslose Überprüfungspflicht drehte sich das Urteil aber auch gar nicht. Vielmehr ging es um eine schlechte Bewertung eines auf dem Bewertungsportal „jameda.de“ registrierten, aber anonymen Nutzers für einen Arzt. Die mit einer schlechten Note versehen Bewertung wurde vom Arzt entdeckt und dem Bewertungsportal mit einer Aufforderung zur Entfernung der Bewertung angezeigt. Der BGH beschreibt in seinen Leitsätzen die nun … weiter lesen …