Rechtsanwalt Thomas G. Schem ist Fachanwalt für Informationstechnologierecht (kurz: IT-Recht) und kann Sie im Telekommunikationsrecht kompetent unterstützen.
Rechtsanwalt Schem berät und vertritt ihre außergerichtliche und gerichtliche Thematik, zum Beispiel:
- unberechtigte bzw. überhöhte Telefonrechnung oder Mobilfunkrechnung
- Anbieterwechsel
- Sperrung des Internetanschlusses oder des Telefonanschlusses
- fehlerhafte Drittanbieterleistung in der Telefonrechnung oder Mobilfunkrechnung
- Roaminggebühren
- Einzelverbindungsnachweise
- Vertrags- und Sorgfaltspflichten Ihres Providers
- Vertragskündigung und Schadensersatzforderungen
- Schufa-Eintrag wegen nicht gezahlter Rechnung
- Mehrwertdienste und 0900-Nummern
- uvm.